Der Beitrag lenkt den Blick auf die die gesamte Dienststelle beherrschende und die Beziehungen der Dienststellenakteure bestimmende Verhaltensmaxime der vertrauensvollen Zusammenarbeit und beschäftigt sich mit deren unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Er arbeitet heraus, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit – mit Ausnahme des Beziehungsgeflechts der Gewerkschaften – ein sämtliche, in der Dienststelle auftretende Handlungsstrukturen erfassender Grundsatz ist, der nicht nur monokausal im Personalvertretungsrecht, sondern auch im Beamten- und Schwerbehindertenrecht fußt und stellt eine vergleichende Betrachtung dieser unterschiedlichen Rechtsgrundlagen an. Diese orientiert sich an den Parametern Rechtsnatur, Adressatenkreis, Regelungsinhalt und Funktion. Auf dieser Grundlage kann dann ein umfassender Befund über die Ausprägung und den zentralen Stellenwert des Phänomens „vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Dienststelle“ erhoben werden.
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