Zur Frage der Unbeachtlichkeit der Weigerung des Personalrates, seine Zustimmung zur Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens zu erklären, wenn die dafür aufgeführten Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmungsrechte nach §§ 64 bis 67 NPersVG liegen (hier verneint).
§ 65 Abs. 1 Nr. 7, § 68 Abs. 2 Satz 6 NPersVG.
Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2 GG.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 18.5.2022 – 5 ME 134/21 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2022.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-25 |
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