Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21.7.2015 – 1 BvF 2/13 – die Regelungen zum Betreuungsgeld für verfassungswidrig und nichtig erklärt, weil dem Bund hierfür die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Für die Einbeziehung der von den kommunalen Trägern den Jobcentern zugewiesenen Beschäftigten in die Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes fehlt dem Bund ebenfalls die Gesetzgebungskompetenz.
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