Das Gebot, ein Sanktionsverfahren einleiten zu müssen, ist hergebracht für die Strafverfolgung in § 152 Abs. 2 StPO verankert, wonach die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (sog. Legalitätsprinzip). Dieser Verfolgungsgrundsatz ist vom rechtsstaatlichen Gedanken getragen, Gewähr dafür zu bieten, dass im Interesse des Vertrauens des Volkes in eine gerechte Strafrechtspflege jede Straftat ohne Ansehen der Person aufgeklärt und ggf. geahndet wird. Gerade das unterscheidet den Strafprozess vom kontradiktorischen Parteienprozess der ZPO, wenn es dort im Belieben des Rechtsbetroffenen steht, ob er das Zivilrechtsverfahren durch Klageerhebung eröffnen möchte oder nicht.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 8 Seiten € 7,33* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.