Wahl von Ergänzungsmitgliedern in den Personalratsvorstand
§ 33 BPersVG gewährt den Minderheitenschutz auch der stärksten Liste, wenn diese bei den Wahlen zum Vorstand des Personalrats nicht zum Zuge gekommen ist, weil zwei bei der Personalratswahl weniger erfolgreiche Listen koalieren. Über das Erfordernis der „zweitgrößten Anzahl“ der Stimmen ist ggf. hinwegzusehen und § 33 Satz 2 BPersVG über den Wortlaut hinaus dahingehend zu verstehen, dass „mindestens“ die zweitgrößte Liste zwingend zu berücksichtigen ist, wenn sie hier das darüber hinausgehende Erfordernis von einem Drittel der gesamten abgegebenen Stimmen erfüllt.
(Leits. der Red.)
§§ 32, 33 PersVGSaar.
VG Saarland, Beschl. v. 5. 9. 2012 – 8 K 0507/12 – (n. rkr.).
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 4 Seiten € 5,56* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.