Auch wenn sich die Vokabel in keinem PersVG findet, geht doch auch jeder Personalratswahl ein „Wahlkampf“ voraus. Gewerkschaften, andere Vereinigungen und Wählergemeinschaften kämpfen um ihren Anteil an Wählerstimmen und Personalratssitzen. Mit diesen erwerben sie Einfluss auf die Ausübung gesetzlicher Mitbestimmungsrechte und ebenso persönliche Rechtsansprüche, also innerbetriebliche „Macht“. Je enger die erwarteten Mehrheitsverhältnisse sind, desto härter wird um die Stimmen gerungen; die Grenze bildet hierbei das Verbot der Wahlbehinderung. Diese Grenze zwischen bloß unfairer Behandlung und Wahlbehinderung freier Listen ist schwierig.
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