Der Beitrag befasst sich mit der Verordnung der Bundesregierung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub 1 und konzentriert sich auf deren Artikel 1, mit dem Änderungen an der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung – AZV) vorgenommen worden sind. Schwerpunkte bilden die dauerhafte Einführung von Langzeitkonten, die Erhöhung der Anrechenbarkeit von Dienstreisezeiten und die Opt-out-Regelung.
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