Der Beitrag zeigt auf, in welchen Sachzusammenhängen es im Personalvertretungsrecht zu Losentscheiden kommen kann. Teilweise sind die Losentscheidkonstellationen explizit gesetzlich normiert, teilweise ist deren Zulässigkeit ohne ausdrückliche Gesetzesregelung in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt. Mit Losentscheiden erhält der Zufall Eingang in die Entscheidungsfindung. Es wird aufgezeigt, dass dies zunächst merkwürdig anmuten mag, jedoch nicht zu beanstanden ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2020-12-24 |
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