§ 17 Abs. 2 Satz 3 SG.
§ 8 Abs. 2 Satz 1, § 35 Abs. 1, § 37 Abs. 3 Satz 2, § 42 WDO.
Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 33 Abs. 4 GG.
Die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht des § 17 Abs. 2 Satz 3 SG verlangt von einem verheirateten/ verpartnerten und als solchen identifizierbaren Bataillonskommandeur, dass er bei der Inanspruchnahme von Partnerschaftsvermittlungsdiensten für sexuelle Zwecke bei der äußeren Gestaltung und Formulierung von Internetauftritten auf Integritätserwartungen Rücksicht nimmt.
BVerwG, Beschl. v. 25.5.2022 – 2 WRB 2/21 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-25 |
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