Zu hoch festgesetzte Wochenarbeitszeit bei Bundesbeamten, BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 – BVerwG 2 C 28.02 –
Die im Beitrittsgebiet tätigen Bundesbeamten, die bis zum 31. Dezember 2000 Dienst mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche leisten mussten, haben Anspruch auf Ausgleich der Zuvielarbeit durch Dienstbefreiung im Umfang von einer Stunde pro Monat, in dem über den obligatorischen Umfang hinaus Dienst geleistet werden musste.
§ 72 BBG.
§§ 1, 7 AZV.
§§ 242, 249 BGB.
BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 – BVerwG 2 C 28.02 –
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