Die dienstliche Beurteilung ist das entscheidende Kriterium, welches über die Chancen einer Beamtin/eines Beamten im Rahmen von Beförderungs- oder Stellenbesetzungsverfahren und damit die Karriereentwicklung entscheidet. Dienstliche Beurteilungen sollen zum einen das grundrechtsgleiche Leistungsprinzip des Art. 33 Abs. 2 GG verwirklichen und zum anderen durch die bestmögliche Besetzung von Ämtern die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung gewährleisten. Der Beitrag behandelt die Frage der Zulässigkeit der häufig anzutreffenden Praxis der pauschalen Herabbewertung von Beamtinnen und Beamten bei der Regelbeurteilung, die während der vergangenen Beurteilungsperiode befördert worden waren. Im Ergebnis wird gezeigt, dass eine solche pauschale Notenabsenkung unzulässig ist.
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