Tätowierte Polizisten und Lehrerinnen mit Kopftuch – darf das eigentlich sein? Diese und ähnliche Problemstellungen haben die Verwaltungsgerichte immer wieder beschäftigt. Im Kern geht es um die Frage, inwieweit der Dienstherr seinen Beamten Vorgaben hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbilds machen darf. Nachdem das BVerwG 2017 die Notwendigkeit einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage hervorgehoben hat, ist der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften nunmehr tätig geworden, um inhaltliche Vorgaben zu machen, Orientierung zu geben und Rechtssicherheit zu schaffen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-23 |
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