Erleidet ein Beamter einen Dienstunfall, so steht ihm nach den versorgungsrechtlichen Bestimmungen des Bundes und der Länder eine Reihe von Ansprüchen gegenüber seinem Dienstherrn zu. Voraussetzung ist dabei stets die Anerkennung eines bestimmten Ereignisses als Dienstunfall durch den Dienstherrn. Hierüber werden zahlreiche Rechtsstreitigkeiten geführt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-21 |
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