Zum personalvertretungsrechtlichen Gewerkschaftsbegriff, OVG NRW, Beschluss vom 10. 11. 2005 – 1 A 1264/05.PVL –
1. Dem nordrhein-westfälischen Landespersonalvertretungsgesetz liegt ein einheitlicher – grundsätzlich arbeitsrechtlich ausgerichteter – Gewerkschaftsbegriff zugrunde.
2. Gewerkschaft i. S. d. nordrhein-westfälischen Landespersonalvertretungsgesetzes ist nur eine solche Vereinigung von Arbeitnehmern und/oder Beamten, die über eine namhafte Anhängerschaft sowie eine ihren personalvertretungsrechtlichen Aufgaben angemessene Organisation mit einem angemessenen Personalapparat sowie den erforderlichen Sachverstand und damit gleichzeitig über eine gewisse Durchsetzungskraft verfügt.
3. Mit Verfassungsrecht, insbesondere dem Grundsatz der formalen Wahlgleichheit, steht sowohl die Einschränkung in Einklang, dass nur Gewerkschaften und Berufsverbände i. S. d. § 125 LPVG NRW wahlvorschlagsberechtigt sind, als auch die Unterschriftsquoren in § 16 Abs. 5 und 6 LPVG NRW.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 5 Seiten € 5,99* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.