Der vorliegende Beitrag versucht, einige wichtige Leitlinien der neueren Rechtsprechung, die fr die beteiligungsrechtliche Praxis von erheblicher Bedeutung sind, zu skizzieren. Die Rechtsprechung hatte in jngster Zeit wiederholt Gelegenheit, insbesondere etliche im Zusammenhang mit der Anhrung des 20 SBG sich stellende Fragen zu klren. Bevor auf diese Aspekte nher eingegangen wird, soll zunchst in einem allgemeinen Teil die Besonderheit des Soldatenbeteiligungsrechts und seine Abgrenzung zum Personalvertretungsrecht, aber auch seine Nhe und Gemeinsamkeit zum Personalvertretungsrecht kurz aufgezeigt werden.
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