1. Der Dienststellenleiter kann ohne Mitbestimmung des Personalrates nach § 75 Abs. 3 Ziff. 14 BPersVG von einer internen Stellenausschreibung absehen, bei der erstmaligen Übertragung eines Dienstpostens, welcher der qualifizierten Ausbildung eines zu übernehmenden oder übernommenen Auszubildenden entspricht. Dies gilt auch dann, wenn der übernommene Auszubildende mangels eines seiner Ausbildung entsprechenden freien Dienstpostens zunächst auf einem anderen Dienstposten „geparkt“ war.
2. Die Zahlung von Funktionsstufen oder deren Änderung aufgrund des Tarifvertrages der Bundesagentur für Arbeit unterfällt nicht dem Mitbestimmungstatbestand des § 75 Abs. 1 Ziff. 2 BPersVG.
§ 75 Abs. 3 Ziff. 14; § 75 Abs. 1 Ziff. 2 BPersVG.
§ 29 TV-BA.
§ 73 LPersVG Rh.-Pf.
VG Mainz, Beschl. v. 14. Februar 2008 – 2 K 92/07. MZ –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2008.07.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-06-30 |
Seiten 263 - 265
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