Über die Frage, vor welchen Gerichten und in welchen Verfahren Rechtsstreitigkeiten zwischen der Schwerbehindertenvertretung und dem Arbeitgeber zu entscheiden sind, haben die Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit bislang je nach Streitgegenstand des Verfahrens unterschiedlich entschieden.
Weder das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) v. 29. 4. 1974 (BGBl. I 1005) noch das an seine Stelle am 1. 7. 2001 in Kraft getretene SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ enthalten eine Vorschrift zur Regelung der Frage des Rechtswegs und der Verfahrensart. Die die Schwerbehindertenvertretung betreffenden Normen des SchwbG und des SGB IX beziehen sich lediglich auf die Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung (§ 24 SchwbG/§ 94 SGB IX), auf die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (§ 25 SchwbG/§ 95 SGB IX) und auf die persönlichen Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten (§ 26 SchwbG/§ 96 SGB IX).
Der folgende Beitrag gibt an Hand von ausgewählten Problemkreisen einen systematischen Überblick über die Entwicklung der arbeitsgerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Rechtsweg und zur Verfahrensart seit Inkrafttreten des SchwbG und des SGB IX.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2004.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-03-01 |
Seiten 95 - 98
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