Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats bei Dienststellenänderung
Die Errichtung eines neuen Eigenbetriebs in einer Kommunalverwaltung fällt in die Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats, wenn in der Kommunalverwaltung bereits ein Gesamtpersonalrat besteht.
§ 81 Abs. 2, § 83 Abs. 2, § 83 Abs. 4 HPVG.
VG Frankfurt a. M., Beschl.v. 10. 9. 2007 – 23L 2109/07 –
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