1. Die Beteiligung der Personalvertretung kommt nur bei der Stufe der Verwaltungshierarchie in Betracht, durch die auch die Entscheidung zur Ermittlung des Bedarfs und des Einsatzes von Arbeitslosengeld-IIBeziehern in Arbeitsgelegenheiten getroffen wird.
2. Die Zuweisung von „1-€-Jobbern“ durch eine übergeordnete Dienststelle löst bei der nachgeordneten Dienststelle keinen Mitbestimmungstatbestand aus. (Leits. d. Red.)
§ 16 Abs. 3 SGB II.
§ 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG.
VG Berlin, Beschl. v. 28. 6. 2005 – VG 72 A 1./05 – (n. rkr.)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2005.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-10-01 |
Seiten 381 - 382
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