Für die Geltendmachung des Anspruchs gegen die Dienststelle auf Zuteilung einer Bürokraft für die laufende Geschäftsführung des Personalrats hat dieser im einzelnen darzulegen, welche der bei ihm anfallenden Bürotätigkeiten von einer Bürokraft wahrgenommen werden sollen und welchen zeitlichen Aufwand die Bürokraft dafür aufbringen muss.
§ 44 Abs. 2 BPersVG.
BayVGH, Beschl. v. 8. April 2008 – 18 P 07.1370 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2009.12.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-12-01 |
Seiten 466 - 467
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