Zuweisung einer Bürokraft, OVG LSA, Beschl. v. 30. Juli 2003 – 5 L 5/02 –
Über die Zuweisung von Büropersonal für den Personalrat einer Kommunalverwaltung gem. § 42 III PersVG LSA kann anhand von Erfahrungswerten in vergleichbaren Dienststellen entschieden werden. Als Maßstab für den erforderlichen Bedarf kann die Anzahl der Mitglieder des Personalrats dienen, die gem. § 44 V LSA PersVG von Ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt sind.
Der Senat geht bei einem aus 9 Mitgliedern bestehenden Personalrat einer Kommunalverwaltung und einer vollen Freistellung von der Zuweisung einer Bürokraft mit 20 Wochenstunden (Halbtagskraft) als dem erforderlichen Bedarf aus.
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