a) Anfechtung einer Personalratswahl / b) Unstatthafte Listen- statt Personenwahl
1. Zur Anfechtung einer Gruppenwahl im Rahmen einer Personalratswahl.
2. § 19 Abs. 3 Satz 2 PersVG LSA ist eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren.
3. § 19 Abs. 3 Satz 2 PersVG LSA ist dahingehend auszulegen, dass Personenwahl auch dann stattfindet, wenn letztlich nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wird.
4. Liegt ein Verstoß gegen § 19 Abs. 3 Satz 2 PersVG LSA vor, spricht bereits eine Vermutung dafür, dass dadurch das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst worden ist bzw. sein kann.
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