Der Beitrag behandelt die Teilnahme des Dienststellenleiters an den Personalratssitzungen und stellt dies in den Zusammenhang mit der Durchsetzung der Interessen des Personalrats und der Regelung von Konflikten zwischen dem Personalrat und dem Leiter der Dienststelle. Hierbei legt er den Fokus auf § 37 Abs. 3 BPersVG, der den Rahmen für die Teilnahme des Dienststellenleiters an den Personalratssitzungen statuiert, und auf § 2 Abs. 1 BPersVG, der dabei die Grundlage für die Modalitäten der Regelung von Konflikten zwischen den beiden Dienststellenakteuren bildet. Die Abhandlung zeigt die Art und Weise auf, wie die Teilnahme des Dienststellenleiters an den Personalratssitzungen der personalratlichen Interessendurchsetzung und Regelung von Konflikten zwischen dem Personalrat und dem Dienststellenleiter dient.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2025.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-02 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.