In jüngster Zeit musste das Bundesverwaltungsgericht sich mehrfach mit der Frage auseinandersetzen, unter welchen Voraussetzungen Verwaltungsvorschriften der förmlichen Beteiligung der Personalvertretungen unterliegen. Der Beitrag beleuchtet diese Rechtsprechung (u. a. zwei Beschlüsse vom 30.4.2020, die auch in diesem Heft abgedruckt sind, s. S. 421 ff., 423 ff.) kritisch und stellt sie zudem in einen grundsätzlichen Kontext.
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