| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2026.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-19 |
Der Militrische Abschirmdienst (MAD) zhlt sich hufig demonstrativ zu den Nachrichtendiensten des Bundes. Mit dieser Klassifizierung verknpfen sich auch etliche Streitfragen im Personalvertretungsrecht des Bundes. Dies zeigt sich aktuell an zwei Gerichtsentscheidungen, auf die der nachfolgende Beitrag ebenso eingeht.
Der Beitrag behandelt grundstzliche rechtliche Fragestellungen mit Verfassungsfeinden im ffentlichen Dienst. Ein Augenmerk liegt dabei ebenso auf dem Arbeitsrecht, da dieser Themenkomplex im Schrifttum insgesamt wenig Beachtung findet.
BVerwG, Beschl. v. 8.7.2025 2 VR 14.25
BVerwG, Beschl. v. 11.12.2025 2 VR 19.25
BVerwG, Beschl. v. 28.3.2025 5 PA 1.23
BVerwG, Beschl. v. 29.10.2025 5 P 7.23
BVerwG, Beschl. v. 23.10.2025 5 P 9.23
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.7.2025 33 A 639/24.PVB
Siehe zu dieser Entscheidung auch den Beitrag von Dr. Andreas Gronimus, PersV 2026, 99 (in diesem Heft)
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.10.2025 33 A 1348/24. PVB
OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 14.8.2025 6 L 1/25
VG Ansbach, Beschl. v. 29.10.2025 AN 8 P 25.1656
VG Schleswig, Beschl. v. 28.11.2025 19 A 13/25
VG Bremen, Beschl. v. 10.11.2025 12 V 3689/25
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