| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2025-12-23 |
Der Beitrag legt den Betrachtungswinkel auf die Verknüpfung des BPersVG und der Landespersonalvertretungsgesetze mit dem Allgemeinen Beamtenrecht und das Verhältnis zwischen dem BPersVG und den Landespersonalvertretungsgesetzen einerseits und dem BBG bzw. BeamtStG andererseits.
Der bayerische Gesetzgeber hat nach einem langen Gesetzgebungsverfahren, das sich über mehrere Jahre streckte, das bayerische Gleichstellungsgesetz novelliert. Mit der Reform geht, neben einigen Konkretisierungen, auch eine zentrale Neuausrichtung der Ziele und Instrumente des bayerischen Gleichstellungsgesetzes einher.
BVerwG, Urt. v. 28.5.2025 – 2 WA 4.23 –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Ulrich Widmaier, abgedruckt in diesem Heft ab S. 21
BVerwG, Urt. v. 28.5.2025 – 2 WA 4.24 –
BVerwG, Beschl. v. 20.5.2025 – 2 VR 3.25 –
VG Karlsruhe, Beschl. v. 3.7.2025 – 10 K 5217/25 –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Nitschke, abgedruckt in diesem Heft ab S. 38.
OVG Bremen, Beschl. v. 10.9.2025 – 6 LP 147/25 –
OVG Sachsen, Beschl. v. 29.9.2025 – 9 A 434/24.PL –
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